Gesundheitsgerecht arbeiten im Homeoffice
Angestellte sollen auch im Homeoffice gesundheitsgerecht arbeiten können. Unternehmen sind in der Verantwortung, das sicherzustellen.
11. November 2024
·Lesezeit: 3 Min.
Neue Regeln zu den Arbeitsbedingungen im Homeoffice
Im Homeoffice sollen die gleichen ergonomischen Standards für das Arbeiten am Bildschirm gelten wie im Büro des Arbeitgebers – das verlangt die Arbeitsstätten-Regel ASR A6 von Juli 2024. Sie konkretisiert die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung zum Einrichten und Betreiben von Bildschirmarbeitsplätzen. Für Unternehmen bedeuten die neuen Technischen Regeln zusätzliche Verpflichtungen bzw. Anpassungen, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung und der ergonomischen Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Die offiziellen Vorgaben für Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten umfassen 32 Seiten Text und decken ein breites Spektrum an Maßnahmen ab – von der Bereitstellung ergonomischen Equipments bis hin zu finanziellen Zuschüssen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden für die Anschaffung von Ausstattung geben können. Wir gehen hier auf einige Neuerungen ein, die sich vor allem auf die Ergonomie beziehen.
Das Homeoffice ergonomisch ausstatten
Ein zentrales Ziel der ASR A6 ist die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen auch im Homeoffice. Die Verordnung gilt Zuhause für sogenannte Telearbeitsplätze, das „sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat“ (siehe § 2 Absatz 7 ArbStättV).
Die Anforderungen beziehen sich nicht nur auf ergonomische Möbel, sondern auch auf die Bildschirmplatzierung und die Lichtverhältnisse. Der Telearbeitsplatz muss mit geeigneten und an die Person angepassten Tischen, Stühlen und gegebenenfalls Fußstützen ausgestattet sein. Die Höhe und der Abstand des Bildschirms sollen so eingestellt sein, dass die Augen nicht überanstrengt und Schmerzen beispielsweise an Nacken und Rücken vermieden werden. Die Beleuchtung soll weder blenden noch Reflexionen verursachen.
Konkrete Vorgaben zur Laptop-Nutzung
Für das regelmäßige Arbeiten mit tragbaren Bildschirmgeräten verlangt das ASR A6 zeitliche Einschränkungen. Geräte wie Laptops, Notebooks und Tablets sollen nicht länger als zwei Stunden ohne Pause verwendet werden, maximal drei Stunden am Tag. Wer sie länger nutzt und dabei nicht nur surft, sondern überwiegend tippt – seien es Zahlen oder Texte – sollte ein Gerät mit externer Maus und eine separate Tastatur haben. Ferner soll das Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte mit Tastatur möglichst gering sein und 2,0 kg nicht überschreiten.
Gefährdungsbeurteilung auf Distanz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz vorzunehmen – das gilt auch für den Telearbeitsplatz. Üblicherweise ist das der Bildschirmarbeitsplatz im Zuhause des Mitarbeiters. Nun soll der Arbeitgeber beurteilen, ob der Mitarbeiter dort ergonomisch und sicher arbeiten kann, und ggf. Maßnahmen ergreifen, die mögliche Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden minimieren. Relevante Kriterien sind zum Beispiel Sehabstände, Beleuchtung oder Hygiene.
Die Überprüfung der Arbeitsbedingungen kann aus der Distanz erfolgen, beispielsweise mittels einer digitalen Arbeitsplatzbesichtigung oder mittels einer digitalen Selbstbeurteilung. In diesem Fall bewertet der Mitarbeiter seine Arbeitsplatzbedingungen zum Beispiel per Checkliste. Ein persönlicher Besuch im Homeoffice soll die absolute Ausnahme sein und kann nur unter Einwilligung des Mitarbeiters stattfinden.
Mitarbeitende in Sachen Ergonomie schulen
Für das Arbeiten an Bildschirmgeräten gilt eine Unterweisungspflicht. Die Mitarbeitenden sollen Informationen bzw. regelmäßig Schulungen erhalten, wie sie im Homeoffice möglichst gesundheitsfördernd arbeiten. Vor allem sollen sie zum Thema Ergonomie geschult werden, sodass sie nützliche Tipps bekommen, etwa zur richtigen Sitzhaltung, zur optimalen Bildschirmposition, zur Vermeidung von Augenbelastung und zur Verwendung von Hilfsmitteln wie Fußstützen. Nicht zuletzt schließ die Unterweisungspflicht eine Aufklärung zum Pausenmanagement ein.
Technisch bedingten Stress minimieren
Die ASR A6 macht auch zur technischen Ausstattung und Software für den Telearbeitsplatz konkrete Vorgaben. So müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass technische Probleme wie instabile Internetverbindungen oder veraltete Hardware schnell behoben werden. IT-Support soll für Homeoffice-Mitarbeitende genauso gut verfügbar sein wie im Büro. Die verwendete Software soll benutzerfreundlich und intuitiv bedienbar sein. Insgesamt sollen die Maßnahmen bewirken, dass Stressbelastungen durch technische Schwierigkeiten möglichst minimiert werden.
Ob Ihr Arbeitsplatz von den neuen Regelungen betroffen ist, entnehmen Sie am besten direkt der ASR A6 „Bildschirmarbeit“ oder klären dies in Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich möglicher Anpassungen.
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